Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Rechtsgeschäfte von Viktor Holzweber (RevUp), nachfolgend “Dienstleister” genannt, mit dem Vertragspartner, nachstehend “Kunde” genannt.
1.2. Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen und Beratungen auf dem Gebieten CRM (Customer-Relationship-Management) mit HubSpot sowie Digital Marketing, Sales & Customer Success Prozessen. Diese werden ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB erbracht. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen abweichen, gelten nur, wenn sich der Dienstleister diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
1.4. Der Dienstleister behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.
2. Vertragabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Dienstleisters bzw. falls vorhanden der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots oder einer Zusammenarbeitsvereinbarung durch den Kunden zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. per E-Mail oder Unterschrift) zu erfolgen.
3. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Dienstleister die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
3.3. Der Dienstleister ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden dem Dienstleister zu einem angemessenen Honorar vergütet.
3.4. Die Leistungen des Dienstleisters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Umsetzungsarbeiten, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
3.5. Der Dienstleister richtet auf Wunsch für die Zusammenarbeit ein zentrales Dokument oder Projektmanagement Tool ein. Daraus kann der Kunde jederzeit den Status der Auftragsausführung des Dienstleisters einsehen.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungslegung erfolgt zu Beginn des Monats.
4.2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Dienstleisters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Dienstleister ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
4.3. Der Kunde kommt allein durch Mahnung des Dienstleisters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Dienstleister ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Dienstleister alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und der Dienstleister von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.5. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Dienstleister einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.
4.6. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.7. Fremdkosten, Reisekosten, Auslagen und Spesen sind dem Dienstleister gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.
4.8. Kostenvoranschläge oder Angebote des Dienstleisters sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die vom Dienstleister veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird der Dienstleister den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
5.2. Auf Verlangen des Dienstleisters hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
5.3. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Dokumente etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte
oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Dienstleister haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Dienstleister wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der
Kunde den Dienstleister schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
6. Haftung
6.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Dienstleisters für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
6.2. Hat der Dienstleister auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Dienstleistungen, so haftet der Dienstleister nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Kunde hält den Dienstleister bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
6.3. Dessen ungeachtet haftet der Dienstleister nicht für die in Maßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Auftraggebers oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt.
6.4. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Dienstleisters. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1 Der Dienstleister verpflichtet sich – auch über das Vertragsende hinaus – alle ihr im Zusammenhang mit einem Auftrag bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln. Hiervon ausgenommen sind jene Fälle, in denen eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
7.2 Der Dienstleister ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.
8. Vertragsdauer, Kündigung
8.1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Auftrags (Beratung, Implementierung, Training, Schulung, Workshop etc.).
8.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.
9. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
9.1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Dienstleister an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
9.2. Nach dem Ausgleich Ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat der Dienstleister alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihr aus Anlaß der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechungen etc., sofern der Kunde die Originale erhalten hat.
9.3. Die Pflicht des Dienstleisters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Verwendungsrechte
Der Kunde erwirbt das Recht alle erbrachten Leistungen uneingeschränkt auch nach Vertragsdauer zu nutzen.
11. Audio- und Videoaufnahmen
Audio- und Videoaufnahmen während der Zusammenarbeit dürfen seitens der Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Dienstleister angefertigt werden. Die Aufzeichnung von über das Internet abgehaltenen Trainings ist untersagt.
12. Kennzeichnung als Referenz
Der Dienstleister ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf Website und Social-Media Kanälen mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
13. Schlussabstimmungen
13.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
13.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
13.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters.
13.5. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Dienstleister und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für Freistadt sachlich zuständigen Gericht vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
14.1. Sollten eine oder mehrere Klauseln nicht rechtswirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt bestehen, es sei denn, dass eine Partei durch den Wegfall dieser Klausel in unzumutbarer Weise benachteiligt wird.
14.2. Die unwirksamen oder nichtigen Klauseln sind durch wirksame zu ersetzen, die dem von den beiden Parteien gewollte Rechnung tragen.